Beschlussvorlage - 4/785/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung vom 19.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 beschlossen. In ihrer Sitzung vom 12.10.2021 hat die Stadtvertretung den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 gebilligt.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 26 beabsichtigt die Stadt Dassow die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geordnete städtebauliche Entwicklung eines Wohngebietes im Nordwesten der Ortslage Rosenhagen und westlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 24 zu schaffen.

 

Die Stadt Dassow möchte die wohnbauliche Entwicklung im Ortsteil Rosenhagen in maßvollem Umfang weiterentwickeln. Dabei sollen die alten Strukturen des Dorfangers im Norden des Plangebietes, an dem sich ursprünglich das alte Gutshaus befand, berücksichtigt und aufgegriffen werden.

 

Das Ziel ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes. Die Fläche ist bereits als Wohnbaufläche auf der Ebene des Flächennutzungsplans dargestellt. Parallel soll der Teich im Osten des Plangebietes renaturiert werden und die angrenzende Grünfläche aufgewertet werden.

 

Die vollständigen Unterlagen des Vorentwurfs für den o.g. Bebauungsplan sowie der Umweltbericht liegen in der Zeit vom 08.November 2021 bis einschließlich 08.Dezember 2021 während der Dienststunden im Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, im OG, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

 

Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen des Amtes Schönberger Land einsehbar.

 

Im Zuge der Beteiligung und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Stadt Schönberg unterrichtet und um Äußerung bis 06. Dezember gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadt Schönberg hat zur Satzung der Stadt Dassow über den Bebauungsplan Nr. 26 "nordwestl. der Ortslage Rosenhagen und westl. des Bebauungsplanes Nr. 24“ keine weiteren Anregungen oder Hinweise vorzubringen.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

 

 

 

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Anlagen

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