Beschlussvorlage - 4/790/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Flächennutzungsplan dient als vorbereitender Bauleitplan dazu, die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken in der Gemeinde nach Maßgabe des BauGB vorzubereiten. Nach § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden „die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“. Der Flächennutzungsplan bildet somit die Grundlage für eine geordnete Entwicklung.

 

Für das Stadtgebiet Schönbergs sowie die Ortsteile Kleinfeld, Malzow, Groß Bünsdorf, Klein Bünsdorf, Retelsdorf, Sabow und Rupensdorf liegt ein Flächennutzungsplan vor. Für die Ortsteile Dorf Lockwisch, Hof Lockwisch und Petersberg existiert kein Flächennutzungsplan.

 

Derzeit sind für diese Ortsteile verschiedene Entwicklungsabsichten beraten worden, die eine Aufstellung eines Flächennutzungsplanes nach sich ziehen würden.

 

Die Fläche der ehemaligen Gemeinde Lockwisch, für die kein Flächennutzungsplan existiert, beträgt ca. 13,97 km². Für die Aufstellung des Flächennutzungsplans würden demnach ca. 200.000 € an Planungskosten anfallen.

 

Zur Vorbereitung der Flächennutzungsplanung kann ein Grobkonzept erstellt werden. Im Zuge des Grobkonzeptes soll zunächst der Bestand planerisch erfasst werden. Nachfolgenden sollen bereits zukünftige Entwicklungspotentiale (zukünftige Flächendarstellungen) erarbeitet und verortet werden.

 

Das Grobkonzept kann als informellen Konzept bereits für beabsichtigte Planungen herangezogen werden.

 

Ein Kostenrahmen für die Erstellung dieses Grobkonzeptes liegt derzeit noch nicht vor. Die Kosten werden auf ca. 5.000 – 10.000 € geschätzt.

 

Für die Erarbeitung des Grobkonzeptes ist ein Planungsbüro zu beauftragen. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Vergabe vorzubereiten und durchzuführen.

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt die Erarbeitung eines Grobkonzeptes als Grundlage für die Aufstellung eines Flächennutzungsplans für die Ortsteile Dorf Lockwisch, Hof Lockwisch und Petersberg. Das Grobkonzept setzt sich planerisch mit der Bestandsaufnahme sowie zukünftigen Entwicklungspotentialen auseinander.
  2. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Vergabe vorzubereiten und durchzuführen. Die Zuschlagsentscheidung und Zuschlagserteilung wird an die Amtsverwaltung delegiert.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Mit der Erarbeitung des Grobkonzeptes sind Kosten verbunden. Eine Kostenübernahme durch Dritte soll im städtebaulichen Vertrag geregelt werden.

 

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