Beschlussvorlage - 2/232/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seinem Beschluss vom 24.11.2021 bekundet, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 in der vorliegenden Fassung vom 18.11.2021 zu keinen Beanstandungen geführt hat, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses i. d. F. vom 18.11.2021 des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2019.

 

Die Stadtvertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2019.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: -

 

 

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