Beschlussvorlage - 2/243/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Verein „Kleine Landschlümpfe e.V.“ hat sich aufgelöst. Laut Satzung des Vereins geht das restliche Vermögen zugunsten der Gemeinde. Demnach sind für die Gemeinde Siemz-Niendorf, 503,44 € zu verbuchen.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Nach § 6 Abs.1 Nr. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf vom 28.11.2019, entscheidet der Bürgermeister über die Annahme von Spenden unter 100 Euro. Da die aufgeführten Spenden diesen Betrag überschreiten, hat die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme der Spenden zu treffen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siemz-Niendorf beschließt, die Spende i. H. v. 503,44 € anzunehmen und für die Anschaffung eines Zaunes für den Spielplatz zu verwenden.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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