Beschlussvorlage - 1/386/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Sitzung vom 02.09.2021 hat sich der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadt Schönberg die Empfehlung ausgesprochen, den ursprünglichen Turnus zur Durchführung eines Stadtfestes beizubehalten. Somit würde das angesetzte Stadtfest vom 01. bis 03. Juli 2022 in das Jahr 2023 verschoben werden.

Weiterhin wurde in der Sitzung angeregt, den Zeitraum vom 01. bis 03. Juli 2022 für ein „Stadtparkfest“ zu nutzen und in diesem Rahmen nur das „200-Jahre Stadtrecht“ zu feiern, quasi ein Stadtfest im kleinen Rahmen. Hierfür wird die Fläche zwischen dem Kindergarten und dem neu errichteten Jugendtreff vorgeschlagen. Weitere Ideen hierzu sind, möglicherweise Teile der Lübecker Straße mit einzubinden.

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Beschlussvorschlag

a)     Die Stadt Schönberg beschließt den Turnus des Stadtfestes beizubehalten und somit eine Umsetzung des Stadtfestes im Jahr 2023.

b)     Die Stadt Schönberg beschließt die Ausrichtung eines „Stadtparkfestes“ im Zuge des Stadtrechtjubiläums im Zeitraum vom 01. bis 02. Juli 2022.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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