Antrag Bürgermeister - 7/001/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit der Förderrichtlinie unserer Stadt Schönberg verfolgen wir das Ziel, Freizeitangebote zu fördern. Dieses basiert auf einer einmaligen Unterstützung, zumeist durch einen finanziellen Beitrag, mit dem Ziel, ein Angebot zu schaffen oder zu erweitern. Kürzlich bildete sich in den Reihen unseres FC Schönberg 95 eine reine Mädchenmannschaft. Dies ist nicht nur in Schönberg besonders, sondern auch in unserem Landkreis. Da aller Anfang bekanntlich schwer fällt, berichtete mir die Trainerin, Frau Knauer, von fehlenden Jacken für den Winter.

Ich möchte Sie bitten, meinem Antrag zu folgen und den Beginn einer Mädchenfußball-mannschaft zu unterstützen.

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Beschlussvorschlag

Für die Mädchenfußballmannschaft des FC Schönberg 95 wird eine zweckgebundene einmalige finanzielle Förderung i.H.v. 1.000,-- Euro, aus dem Fonds der Kulturförderung gewährt.

Einer eventuellen Verwendung des Stadtwappens, das auf die Unterstützung der Stadt Schönberg hinweist, wird zugestimmt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

1.000 €

1.000 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

1.000 €

Im Ergebnishaushalt

Ja

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

28100.54159

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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