Beschlussvorlage - 2/246/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Menzendorf zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 90.798,20 €. Davon entfallen 84.079,86 € auf den negativen Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr. Dem gegenüber stehen verfügbare Mittel i. H. v. 173.715,92 €. Übersichten der noch verfügbaren Mittel sowie Haushaltsüberschreitungen sind als Anlage beigefügt. Es wird durch Beschluss der Gemeindevertretung die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen anerkannt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 die Entlastung der Bürgermeisterin empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Menzendorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Menzendorf zum 31. Dezember 2020 i. d. F. vom 29.11.2021.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 46.543,32 € ist als negativer Ergebnisvortrag in das Jahr 2021 zu übertragen. Dieser saldiert sich auf nunmehr 811.380,89 €.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 90.798,20 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2020.

 

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Finanz. Auswirkung

-

 

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Anlagen

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