Beschlussvorlage - 4/828/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Genehmigungsplanung für die Erschließung des B-Plan 14 in der Gemeinde Selmsdorf beinhaltet eine gemischte Verkehrsfläche für die Erschließung der Grundstücke. Sowohl die Haupttrasse als auch die Stichwege werden in Pflasterbauweise ausgeführt. Wobei die mittlere Stichstraße als fußläufige Verbindung in den Bürgerpark verlängert wird.

 

Die Schmutzwasserleitung wird an die Leitung der Ernst-Thälmann-Straße angeschlossen.

Das Niederschlagswasser wird unterirdisch versickert.

 

Die Auswahl des Pflasters und der Beleuchtung erfolgte analog der Materialien im B-Plan 16.

 

Die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen sieht einen Sicherheitsraum von 0,5 m im Bereich des Fahrbahnrandes und im Bereich von längs aufgestellten PKW 0,75 m vor. Dieser Abstand wurde in der vorgelegten Planung in beiden Fällen unterschritten.

 

Ausnahmen für die Unterschreitung des Sicherheitsraumes von 0,5 m Abstand zur Fahrbahn können gem. Richtlinie gewährt werden, sofern das Verkehrsaufkommen dieses zulässt. Die Stichstraßen dienen als Sackgassen der Erschließung von jeweils 4 Wohneinheiten und erfüllen somit diese Ausnahmebedingung. Der Bewegungsspielraum wird jedoch eingeschränkt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Genehmigungsplanung. Die Vorgaben und Auflagen im Rahmen der Fachgenehmigung sowie der Beteiligung von Zweckverband und Wasserbehörde sind umzusetzen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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