Beschlussvorlage - 2/251/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2022 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums, aus dem die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2022 auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen sind. Hierin werden sowohl Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden als auch zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen. Ferner wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2022 entsprechend der Mittelanmeldungen der Fachämter aufgestellt.

 

Eine deutliche Anpassung der Hebesätze wurde mit dem Haushalt 2021 vorgenommen. Dennoch liegen bei der Grundsteuer B (399 %) und bei der Gewerbesteuer (359 %) die Hebesätze der Gemeinde unter den Nivellierungshebesätzen (Grst. B 427 %, Gew.St. 381 %), wodurch sich ein Einnahmeverzicht von ca. 7.400 € ergibt.

 

Ein entsprechender Hinweis auf eine Anpassung der Hebesätze wird voraussichtlich durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde erfolgen.

 

Mit der Änderung des FAG M-V wurden Rechtsgrundlagen geschaffen, nach denen grundsätzlich künftig alle Gemeinden, die entsprechende gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, gemäß § 27 Absatz 1 FAG M-V Konsolidierungszuweisungen oder gemäß § 27 Absatz 2 FAG M-V Sonderzuweisungen (bei positiver Bescheidung dieser, ergänzend eine Zuweisung zur Unterstützung des Abbaus eines negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen, der zu Beginn des Haushaltsjahres bestanden hat) beantragen können.

 

Mit der Anpassung der Hebesätze um 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz der Gemeindegrößenklasse, hat die Gemeinde Siemz-Niendorf eine Grundvoraussetzung für eine eventuelle Antragstellung gemäß § 27 FAG M-V geschaffen.

 

Die Möglichkeit einer Antragstellung wird verwaltungsseitig im Haushaltsjahr 2022 geprüft.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2022 nebst Anlagen gemäß GemHVO

 

A) mit einer Erhöhung/Anpassung der Realsteuerhebesätze für:

 

Grundsteuer A auf …….%

 

Grundsteuer B auf …….%

 

Gewerbesteuer auf ……%

 

 

B) in vorliegender Fassung ohne Erhöhung der Realsteuerhebesätze.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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