Beschlussvorlage - 3/101/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Antrag vom 29.10.2021 bittet die Gemeindewehrführung Selmsdorf um Anpassung der Aufwandsentschädigung (AWE) für folgende Funktionsträger:

 

1. Erhöhung AWE. Zugführer/in von    30,- € auf 50,- € mtl.

2. Erhöhung AWE Gerätewart/in von    30,- € auf 70,- € mtl.

3. Erhöhung AWE Jugendfeuerwehrwart/in von 30,- € auf 50,- € mtl.

4. Einführung AWE Schriftwart/in   30,- € mtl.

5. Einführung AWE Atemschutzgerätewart/in  20,- € mtl.

 

Gemäß § 5 FwEntschVO M-V können Aufwandsentschädigungen in

angemessener Höhe an Personen mit besonderen Aufgaben gezahlt werden.

Dazu zählen insbesondere Ausbilder/innen, Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte

sowie Leiter/innen von Einsatzabteilungen. Im Einzelfall können für spezielle

Tätigkeiten gesondert Aufwandsentschädigungen gezahlt werden.

 

Die Aufwandsentschädigungen werden nach § 4 FwEntschVO M-V durch Beschluss der Gemeindevertretung festgesetzt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufwandsentschädigungen im Bereich der Feuerwehr ab 01.01.2022 wie folgt zu zahlen:

 

Funktion

Aufwandsentschädigung ab 01.01.2022

Gemeindewehrführer/in

170,- €

Stellv. Gemeindewehrführer/in

85,- €

Zugführer/in

50,- €

Gruppenführer/in

30,- €

Gruppenführer/in

30,- €

Gruppenführer/in

30,-€

Gruppenführer/in

30,- €

Gerätewart/in

70,- €

Jugendwart/in

50,- €

Kassenwart/in

30,- €

Schriftwart/in

30,- €

Atemschutzgerätewart/in

20,- €

 

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Finanz. Auswirkung

 

Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige 12600.5019

 

bis 31.12.2021 5.940,- € jährlich

ab  01.01.2022 7.500,- € jährlich

 

Die Mehrkosten sind in der Haushaltsplanung 2022 und2023 bereits berücksichtigt

 

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Anlagen

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