Beschlussvorlage - 2/252/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Haushaltsjahr 2022 kann trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einnahmepotentiale ein Haushaltsausgleich erneut nicht erreicht werden. Gemäß § 43 Absatz 8 KV M-V ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Haushaltssicherungskonzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

Mit der Anpassung der Hebesätze im Haushaltsvorjahr hat die Gemeinde Siemz-Niendorf eine Grundvoraussetzung zur Beantragung von Hilfen gemäß § 27 FAG M-V geschaffen.

Die Erläuterungen hierzu sind sowohl im Haushaltssicherungskonzept als auch im Vorbericht enthalten.

 

Eine entsprechende Antragstellung wird im Haushaltsjahr 2022 geprüft.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung zum Haushaltssicherungskonzept in vorliegender Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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