Informationsvorlage - 4/840/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat in ihrer Sitzung am 30. November 2021 den Änderungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 gefasst.

Das Bauleitplanverfahren wird als Parallelverfahren durchgeführt.

Des Weiteren wurde in der o.g. Sitzung der Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 gebilligt.

Die Gemeinde plant eine geringfügige Neustrukturierung und Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes südöstlich der Ortslage Wahrsow im Bereich Landesstraße 02/Gertrud-Kolz-Straße/Werner-Lauenroth-Straße. Ziel ist es, die erforderlichen Entwicklungsmöglichkeiten für die Firma Werner Lauenroth Fischfeinkost GmbH zu ermöglichen.

Die Planungen der Firma Werner-Lauenroth sehen zunächst eine Neustrukturierung der bestehenden Gewerbeflächen vor und erweitern diese nach Norden.

Die Flächen des Gewerbegebietes befinden sich innerhalb des Plangeltungsbereiches des seit 2005 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 12 für das Gebiet "südöstlich der Ortslage Wahrsow".

Die vollständigen Vorentwurfsunterlagen des o.g. Bauleitplanverfahrens liegen in der Zeit vom 10.01.2022 bis einschließlich 11.02.2022 während der Dienststunden im FB IV- Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amt Schönberger Landes, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg öffentlich zur Einsicht aus.

Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter https://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen/Auslegungen/ des Amt Schönberger Landes einsehbar.

Die Gemeinde Selmsdorf wurde als Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB beteiligt.

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