Informationsvorlage - 4/842/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 06.Dezember 2021 die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 15.04.00 – Kronsforder Landstraße südliche BAB 20 - und der zugehörigen 128. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die öffentliche Auslegung der Entwürfe der vorgenannten Bauleitpläne beschlossen.

Die Hansestadt Lübeck beabsichtigt für den Bereich Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Gewerbestandort.

Vorgesehen ist die Entwicklung von gewerblichen Flächen südlich der Autobahn A20. Die Flächen sollen für produzierendes und dienstleistungsorientiertes Gewerbe jeglicher Größe genutzt werden.

Vor dem Hintergrund einer perspektivischen Erweiterung weiterer Gewerbeflächen nördlich der Kronsforder Landstraße soll der B-Plan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zwei neue Verkehrsknotenpunkte an die Kronsforder Landstraße schaffen.

Das Plangebiet ist insgesamt 52.7 ha groß, wovon 34,2 ha für die gewerbliche Nutzung vorgesehen sind.

Die vollständigen Entwurfsunterlagen des o.g. Bauleitplanverfahrens liegen in der Zeit vom 20.12.2021 bis einschließlich 21.01.2022 während der Dienststunden im FB IV- Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amt Schönberger Landes, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg öffentlich zur Einsicht aus.

Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter https://www.luebeck.de/bebauungsplaene der Hansestadt Lübeck einsehbar.

Die Gemeinde Selmsdorf wurde als Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB beteiligt.

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Anlagen

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