Beschlussvorlage - 2/257/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Firma Pfiff Möbel Lübeck spendet der Feuerwehr Boitin – Resdorf eine Küche im Wert von 3.500 €. Davon sind 2.500 € als Spende anzusehen und 1.000 € werden ausgezahlt.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spende, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf vom 09.01.2020, entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen grundsätzlich die Gemeindevertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100 Euro bis 1.000 Euro zu treffen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt, die Spende der Firma Pfiff i. H. v. 2.500 € anzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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