Informationsvorlage - 2/263/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 20.01.2022 informierte der Landkreis Nordwestmecklenburg über den Entwurf eines Doppelhaushaltes für 2022/2023 und der Beabsichtigten Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes. Hierzu wird den kreisangehörigen Gemeinden und Städten eine Anhörung bis zum 23.02.2022 eingeräumt. Im Rahmen der Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes in der Haushaltssatzung 2022/2023 des LK NWM wird festgesetzt, dass der beabsichtigte Kreisumlagesatz i.H.v. 40,5 v.H. die finanzielle Mindestausstattung der Gesamtheit der Städte und Gemeinden des Landkreises nicht verletzt. Für die Bewertung der Situation der Städte und Gemeinden des Landkreises NWM ist bei der Festsetzung der Kreisumlage der Finanzhaushalt bzw. die Finanzrechnung maßgeblich. Um die finanzielle Lange der kreisangehörigen Städte und Gemeinden besser einschätzen zu können, wird um eine Mitwirkung in der Form einer Mitteilung gebeten, wenn eine dauerhafte und strukturelle Unterfinanzierung unter Betrachtung eines zurückliegenden 10-Jahres-Zeitraumes zum städtischen/gemeindlichen Haushalt vorliegt.

Die Salden der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12. der letzten Haushaltjahre der Stadt Dassow weisen einen positiven Betrag aus, so dass keine dauerhafte und strukturelle Unterfinanzierung beschieden werden kann, somit ist eine Übermittlung der Daten entbehrlich.

 

Für die Stadt Dassow ergeben sich aus dem Haushaltserlass und der beabsichtigten Kreisumlageerhöhung folgende Auswirkungen auf 2022:

 

Umlagegrundlage Amtsumlage 2022 gemäß HH-Erlass: 6.011.021,51 € - beabsichtigter Amtsumlagesatz: 11,75 % = 706.295,03 €. Bei der Planung des Doppelhaushaltes 2021/2022 hat die Stadt Dassow vorsorglich einen Planwert für die Amtsumlage in Höhe von 965.000 € beschlossen, mithin ergibt sich hieraus ein Mehrbetrag von ca. 258.7 T€.

(Vorjahr: Umlagegrundlage AU 2021 gem. HH-Erlass: 6.031.012,35 x 15 % AU = 904.651,85 €)

 

Umlagegrundlage Kreisumlage 2022 gemäß HH-Erlass: 5.801.657,63 € - beabsichtigter Kreisumlagesatz: 40,5 % = 2.349.671,34 €.

Bei der Planung des Doppelhaushaltes 2021/2022 hat die Stadt Dassow für die Kreisumlage einen Planwert von 1.900.000 € berücksichtigt. Es ergibt sich hier somit ein Fehlbetrag von 449.671 € (abzüglich Deckung aus Mehrbetrag AU von 258.700 verbleibt ein Fehlbetrag von ca. 191 T€)

 

Finanzausgleichsumlage 2022 gem. HH-Erlass: 45.237 €, davon 18.664 € Kreisanteil, 26.573 € Landesanteil. Im Haushalt 2022 hat die Stadt Dassow hier folgende Summen geplant: Landesanteil: 35.000 €, somit verbleibt hier ein Mehrbetrag von 8.4 TE. Der Kreisanteil ist unter der Kontierung der Kreisumlage in den 1.900.000 € enthalten, somit verbleibt hier eine weitere Differenz von 18.664 €, abzüglich Mehrbetrag für Landesanteil verbleibt eine Differenz von ca. 10.2 T€ - zusammen mit Differenz Kreisumlage ca. -201.3 T€.

 

Auch die Übergangszuweisung an zentrale Ort verringert sich gegenüber dem Vorjahr von 141 T€ auf nunmehr 119.558 €, die Infrastrukturpauschale liegt konstant bei 165.529 €, somit gesamt 285.087 € für die Zuführung an die zweckgebundene Kapitalrücklage (61100.2013), geplant waren 305.200 €, mithin ca. -20.1 T€.

 

Der HH-Erlass sieht für 2022 Einkommensteuereinnahmen von 1.500.786 € vor, geplant wurde hier mit einer Einnahme von 1.404.800 €, somit ergibt sich hiermit ein Mehrbetrag von ca. 95.9 T€. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer bleibt konstant bei 300.332 €, geplant waren 294.700 €, somit ein Mehrbetrag von ca. 5.6 T€. Es verbliebe aufgrund der höheren Kreisumlage jedoch immer noch eine Mehrbelastung von ca. 100 T€.

 

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Anlagen

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