Beschlussvorlage - 4/847/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 haben sich der Bund und die Länder darauf verständigt, die Schulen zukunftsfähig zu machen und die Schulträger u.a. beim Auf- und Ausbau der digitalen Infrastruktur an den Schulen durch ein Förderprogramm zu unterstützen.

Die Schulträger in M-V können gemäß festgelegtem Roll-Out-Plan die Förderanträge stellen.

Die Grundschule Selmsdorf ist gemäß Roll-Out-Plan mit der Beantragung mit einer Fördersumme von 98.230,- EUR im Jahr 2021 vorgesehen gewesen. Der Antrag ist fristgemäß am 22.11.2021 im beschleunigten Antragsverfahren gestellt worden.

Der Zuwendungsbescheid ist am 20.12.2021 beim Amt Schönberger Land eingegangen, so dass mit den Maßnahmen begonnen werden kann.

Zur Förderantragsstellung sind unter anderem ein von der Schule erstelltes und beschlossenes Medienbildungskonzept (MBK) sowie ein darauf aufbauender Medienentwicklungsplan (MEP) notwendig. Das MBK wurde seitens der Grundschule Selmsdorf erstellt und am 08.01.2021 einstimmig durch die Schulkonferenz beschlossen. Der MEP wurde im Auftrag der Gemeinde Selmsdorf durch den Zweckverband Elektronische Verwaltung in M-V erstellt und bedarf nun abschließend einer Bestätigung durch die Gemeindevertretung.

Eine Grobschätzung der geplanten Kosten im Rahmen des DigitalPaktes aufbauend auf das Medienbildungskonzept der Grundschule Selmsdorf lautet wie folgt (inkl. MwSt.):

·Aufbau und Verbesserung Digitale Vernetzung: ca. 96.200 €

·Schulisches WLAN: ca. 16.500 €

·Anzeige und Interaktionsgeräte (Interaktive Tafeln): ca. 64.600 €

·Schulgebundene mobile Endgeräte: ca. 13.500 €

·Begleitmaßnahmen: ca. 5.500 €

Gesamtbetrag: ca. 196.200 €

Die Digitale Vernetzung, welche Grundvoraussetzung für die Umsetzung des Digitalpaktes ist, erfolgt im Zuge der Brandschutzsanierung (siehe Beschluss der Gemeindevertretung Selmsdorf vom 20.05.2021). Die Fertigstellung ist für den Sommer / Herbst 2022 geplant.

Aufbauend darauf erfolgt die Vernetzung des Gebäudes mit WLAN und die Ausstattung mit benötigter Hardware.

Das schulische WLAN, die Beschaffung der Anzeige- und Interaktionsgeräte sowie der schulgebundenen Endgeräte als auch die Begleitmaßnahmen werden zunächst in Eigenleistung der Gemeinde vor- und anschließend über die Fördermittel refinanziert.

Die Ausschreibung für die Hardware (Tafeln, mobile Endgeräte) erfolgt zeitnah unter Beachtung der aktuell schwierigen Bestellsituation am Markt und wird voraussichtlich mit dem Bedarf weiterer Schulträger des Amtes Schönberger Land erfolgen, um ggf. günstigere Preise zu erzielen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt den Medienentwicklungsplan der Gemeinde Selmsdorf in der vorliegenden Version 1.0 vom 25.01.2022.

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Finanz. Auswirkung

Siehe Sachverhalt

 

 

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Anlagen

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