Beschlussvorlage - 2/265/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 20.01.2022 informierte der Landkreis Nordwestmecklenburg über den Entwurf eines Doppelhaushaltes für 2022/2023 und der beabsichtigten Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes. Hierzu wird den kreisangehörigen Gemeinden und Städten eine Anhörung bis zum 23.02.2022 eingeräumt. Im Rahmen der Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes in der Haushaltssatzung 2022/2023 des LK NWM wird festgesetzt, dass der beabsichtigte Kreisumlagesatz i.H.v. 40,5 v.H. die finanzielle Mindestausstattung der Gesamtheit der Städte und Gemeinden des Landkreises nicht verletzt. Für die Bewertung der Situation der Städte und Gemeinden des Landkreises NWM ist bei der Festsetzung der Kreisumlage der Finanzhaushalt bzw. die Finanzrechnung maßgeblich. Um die finanzielle Lange der kreisangehörigen Städte und Gemeinden besser einschätzen zu können, wird um eine Mitwirkung in der Form einer Mitteilung gebeten, wenn eine dauerhafte und strukturelle Unterfinanzierung unter Betrachtung eines zurückliegenden 10-Jahres-Zeitraumes zum gemeindlichen Haushalt vorliegt.

Die Salden der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12. der letzten Haushaltjahre der Gemeinde Selmsdorf weisen einen positiven Betrag aus, so dass keine dauerhafte und strukturelle Unterfinanzierung beschieden werden kann, somit ist eine Übermittlung der Daten entbehrlich, es sollte jedoch eine Stellungnahme zur Berechnung der Kreisumlage abgegeben werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Selmsdorf nimmt zur Berechnung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2022/2023 wie folgt Stellung:

 

1. In der Vergangenheit waren die Jahresabschlüsse teilweise deutlich besser ausgefallen als die Planansätze. Grundsätzlich führt dies zwar zu verbesserten Vorträgen und somit verbesserten Ansätzen für die Folgejahre, aber die Kreisumlagen zu den jeweiligen Haushaltsjahren sind bereits gezahlt worden. Der Jahresabschluss für 2021 steht noch nicht, wohl aber die vorläufige Finanzrechnung in Kürze. Sollte dies gegenüber der Annahmen für den HH-Plan 22/23 deutlich positiver ausfallen, möge dies in der Planung und somit in der Bemessung der Kreisumlage noch Berücksichtigung finden.

 

2.    Im erheblichen Umfange wird der Finanzhaushalt 2022 und auch noch 2023 dadurch belastet, dass der Landkreis im Bereich der Sozialleistungen für das Land in Vorfinanzierung geht. Im Plan des Ergebnishaushalts ist dieser Sondereffekt irrelevant, im Finanzhaushalt für 2022 und 2023 schlägt er aber erheblich zu Buche, und der Finanzhaushalt ist die Grundlage für die Bemessung der Kreisumlage. Unserer Auffassung nach könnte hier der Landkreis anstelle der Erhöhung der Kreisumlage ebenso gut einen Kassenkredit zur Vorfinanzierung verwenden.  

 

3.    Im Bereich des KiFöG und des BTHG sind neue Aufgabenübertragungen erfolgt sowie jetzt schon Kostensteigerungen festzustellen, die Kreis, Städte und Gemeinden sehr genau in den Folgejahren beobachten sollten. Es liegt im beiderseitigen Interesse, ggf. hier das Land auf Fehlentwicklungen hinzuweisen und sich um Besserung der Systeme zu bemühen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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