Beschlussvorlage - 1/400/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hatte anlässlich ihrer konstituieren Sitzung am 27.06. 2019 fünf weitere Mitglieder für den Hauptausschuss gewählt. Am 19.12. 2019 wurde eine neue Hauptsatzung beschlossen und die Anzahl der weiteren Mitglieder für den Hauptausschuss auf sechs Personen erhöht. 

Die Besetzung des Hauptausschusses mit 6 weiteren Mitgliedern ist bisher noch nicht erfolgt. Aufgrund der Änderung der Hauptsatzung sind die weiteren Mitglieder des Hauptausschusses neu zu wählen. Die Besetzung erfolgt gemäß § 35 Abs. 1 KV MV i.V.m. § 32 Abs. 2 KV MV nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

§ 32 Abs. 2 KV M-V regelt die Wahl wie folgt:

Bestimmt dieses Gesetz, dass eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu erfolgen hat, so kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden. Über die Wahlvorschlagslisten der Fraktionen und Zählgemeinschaften stimmt die Gemeindevertretung in einem Wahlgang ab. Die Wahlstellen werden entsprechend den auf die Listen entfallenen Stimmenzahlen besetzt. Bei Bedarf entscheidet das Los.

Die Gemeindevertretung kann sich also auf eine gemeinsame Liste verständigen oder über verschiedene Vorschlagslisten abstimmen. Der Bürgermeister hat - bei Abstimmung über verschiedene Vorschlagslisten - seine Stimme offen abzugeben. Sein Mandat ist auf den Wahlvorschlag anzurechnen, für den er gestimmt hat. Die Sitzverteilung bestimmt sich nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren.

Gemäß Hauptsatzung sind auch stellvertretende Mitglieder zu wählen.
 

Wahlen können nur in Präsenzsitzungen durchgeführt werden – nicht in Videokonferenzen oder Hybridsitzungen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Selmsdorf wählt nachstehende Gemeindevertreter/innen in den Hauptausschuss:             

Nr.

Mitglied

Vertreter

1

Bürgermeister Kreft

  1. oder 2. stellv. Bürgermeister

2

 

 

3

 

 

4

 

 

5

 

 

6

 

 

7

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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