Beschlussvorlage - 4/872/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Aufstellungsbeschluss für das Verfahren zur 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich – Wiesenkamp“ wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 28.07.2020 gefasst. Da das Verfahren als zweistufiges Verfahren durchgeführt wird, wurde in der Sitzung der Stadtvertretung vom 20.10.2020 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 07./08.12.2020 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum vom 07.12.2020 bis einschließlich 01.02.2021 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie deren Abwägung inkl. Ergänzungen wurden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen vom 03.06.2021 behandelt. Die Beschlussempfehlung ist in der Anlage 1 ersichtlich.

 

Auf Grundlage dessen wurden die Planunterlagen für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss angepasst. Folgende Inhalte sind bspw. zum Vorentwurf verändert worden:

        Geltungsbereich wurde zwischen der Zufahrt zum Schloss sowie der Straße Am Gutshof ergänzt

        Gebietsausweisung des Bereiches Forsthaus von Dorfgebiet zum Sondergebiet „Forsthaus“

        Darstellung des Waldes und der denkmalgeschützten Parkanlage auf Grundlage der Abstimmungen mit der Unteren Forstbehörde sowie der Denkmalschutzbehörde

        Zuschnitt des festgesetzten Denkmalschutzbereiches

        Veränderung Zuschnitt der Baufenster

        Ergänzungen der notwendigen Schallschutzfestsetzungen

        Ausweisung von Stellplatzflächen inkl. Zuordnung zu einzelnen Baufenstern

        Darstellung der notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

        Durchführung diverser gutachterlicher Untersuchungen

 

 

Darüber hinaus wurden die nachstehenden Gutachten erstellt:

        Einzelbaumkartierung, Kirsten Fuß, grünblau Landschaftsarchitektur, 2022

        Biotoptypenkartierung, Kirsten Fuß, grünblau Landschaftsarchitektur, 2022

        Grünordnungsplan, Kirsten Fuß, grünblau Landschaftsarchitektur, 2022

        Pflanzplan Maßnahmen M1 und M2, Kirsten Fuß, grünblau Landschaftsarchitektur, 2022

        Artenschutzfachbeitrag, Ökologische Dienste Ortlieb GmbH, 02.10.2021

        Natura 2000 – Vorprüfung GGB DE 2031-301 Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave, grünblau Landschaftsarchitektur Kirsten Fuß

        Natura 2000 – Vorprüfung VSG DE 2031-471 Feldmark und Uferzone an Untertrave und Dassower See, grünblau Landschaftsarchitektur Kirsten Fuß

        Verkehrsgutachten B-Plan Nr. 2 Schloss & Gutsanlage Pötenitz, INROS LACKNER SE, 13.01.202

        Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren Nr. 2 „Schloss & Gutsanlage Pötenitz“ der Stadt Dassow, INROS LACKNER SE, 22.12.2021

 

Seitens der Verwaltung werden folgende Anmerkungen zum vorliegenden Entwurf gemacht:

        Im vorliegenden Entwurf werden keine Festsetzungen zur Gestaltung der Bauten (sowohl Schlossgebäude als auch Ferienhäusern gemacht (bspw. Fassadengestaltung, Verhältnis zwischen Anteil Fenster und Fassade usw.)

        Eine Überschreitung der Baulinien um 3,5 m ist zulässig

        Im B-Plan bzw. Grünordnungsplan werden keine Flächen explizit für bspw. Spielflächen o.ä. ausgewiesen

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich – Wiesenkamp“ der Stadt Dassow mit der dazugehörigen Begründung sowie die umweltrelevanten Informationen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow billigt den vorliegenden Entwurf der 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Schlossbereich - Wiesenkamp" und die Begründung mit Umweltbericht dazu. Die Anlage, bestehend aus dem Entwurf der 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Schlossbereich - Wiesenkamp" sowie der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht, sind Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der Entwurf der 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Schlossbereich - Wiesenkamp" einschließlich der Begründung mit Umweltbericht ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Weiterhin sind die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinde gem. § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
  3. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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Anlagen

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