Beschlussvorlage - 1/405/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Antragsdatum vom 10.09.2021 stellt der Schönberger Musik und Kunst e.V. den jährlichen Antrag zur Förderung des Schönberger Musiksommers. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Dem Antrag ist eine entsprechende Aufstellung zur Finanzierung des Projektes zu entnehmen. Aus der Aufstellung geht der beantragte Zuschuss in Höhe von 4.000,00 € hervor.

 

Entsprechenden Haushaltsmittel wurden mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2021/2022 der Stadt Schönberg in der Sitzung vom 17.12.2020 in dem Produkt 28100 (Förderung von Einrichtungen, Kulturpflege) Produktsachkonto 54159 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an den privaten Bereich) in Höhe von 4.000,00 € berücksichtigt und bereitgestellt.

 

Die Vorlage eines Verwendungsnachweises für den Schönberger Musiksommer 2021 hätte bis zum 31.12.2021 erfolgen müssen. Bis zum heutigen Tag liegt dieser noch nicht vor. Mit Postausgang vom 23.02.2022 wird der Schönberger Musik und Kunst e.V. aufgefordert, einen entsprechenden Verwendungsnachweis bis zum 04.03.2022 zu erbringen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Schönberg bewilligt die Förderung des Schönberger Musiksommers 2022, gemäß Antrag.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

4.000,00 €

4.000,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

4.000,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

11/28100.54159

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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