Beschlussvorlage - 1/406/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Datum vom 1. Januar 2022 ist die Richtlinie der Stadt Schönberg zur Förderung sozialer und kultureller Projekte in Kraft getreten. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt die Stadt Schönberg nach Maßgabe der Richtlinie Förderungen für die Vorbereitung und Durchführung sozialer und kultureller Projekte.

Entsprechende Haushaltsmittel wurden mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2021/2022 der Stadt Schönberg in der Sitzung vom 17.12.2020 in dem Produkt 28100 (Förderung von Einrichtungen, Kulturpflege) Produktsachkonto 54159 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an den privaten Bereich) in Höhe von 10.000,00 € zur Vergabe von Förderung eingestellt.

 

Anträge auf Förderung sozialer und kultureller Projekte sind, laut Richtlinie, bis zum 31.01. des laufenden Jahres beim Amt Schönberger Land einzureichen.

Es sind 16 Anträge von 9 verschiedenen Vereinen eingegangen. Insgesamt werden Förderungen in Höhe von 11.981,50 € beantragt.

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales beschließt die Vergabe von Förderung sozialer und kultureller Projekte gemäß Anlage „Auflistung Anträge“.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

11.981,50 €

11.981,50 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

11.981,50 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

28100-54159

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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