Beschlussvorlage - 4/888/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Gemeinde Lüdersdorf liegt ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine Bebauung des Flurstücks 90/1, Flur 1 der Gemarkung Herrnburg mit fünf Einfamilienhäusern. Gemäß Antrag ist geplant, dass Flurstück in fünf Grundstücke aufzuteilen sowie eine Erschließung herzustellen. Der Antrag, weiterführende Unterlagen sowie ein Flurkartenauszug sind den Anlagen zu entnehmen.

 

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Lüdersdorf ist der Bereich des o.g. Flurstücks als Wohnbaufläche ausgewiesen (Anlage 5).

 

Im Hinblick auf ein Bauleitplanverfahren sind vor allem die Belange des Immissionsschutzes durch die Nähe zur Bahnstrecke zu beleuchten.

 

Im Rahmen Ihrer Planungshoheit hat die Gemeinde Lüdersdorf über den Antrag zur Einleitung eines Verfahrens vom Grundsatz her zu entscheiden.

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeinde Lüdersdorf stimmt dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine Bebauung des Flurstücks 90/1, Flur 1 der Gemarkung Herrnburg mit fünf Einfamilienhäusern vom Grundsatz her zu.
  2. Das Bauleitplanverfahren ist mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg abzustimmen.
  3. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Kosten abzustimmen und für die Beschlussfassung vorzulegen. Der Stadt dürfen in diesem Zusammenhang keine Kosten entstehen. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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