Beschlussvorlage - 3/111/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Herr Daniel Selzer wurde auf der Mitgliederversammlung der Gemeindewehr Dassow am 01.10.2021 (Niederschrift Posteingang Amt: Januar 2022) zum Gemeindewehrführer wiedergewählt.

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG M-V (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des Gemeindewehrführers der Zustimmung der Stadtvertretung. Nach § 4 der Feuerwehr, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Daniel Selzer hat die geforderte Mindestausbildung Gruppenführer, Zugführer, Verbandsführer und Leiter einer Feuerwehr abgeschlossen, es ist der Dienstgrad Hauptbrandmeister zu verleihen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow stimmt der Wahl des Herrn Daniel Selzer zu Gemeindewehrführer der Gemeindewehr Dassow zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Her Daniel Selzer zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Hauptbrandmeister.

 

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Finanz. Auswirkung

170,- € monatlich (2.040,- € jährlich)

 

 

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