Beschlussvorlage - 3/112/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Herr Peter Müller wurde auf der Mitgliederversammlung der Gemeindewehr Dassow am 01.10.2021 (Niederschrift Posteingang Amt Januar 2022) zum stellvertretenden Gemeindewehrführer wiedergewählt.

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG M-V (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Zustimmung der Stadtvertretung. Nach § 4 der Feuerwehr, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Peter Müller hat die geforderte Mindestausbildung Gruppenführer, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr abgeschlossen, es ist der Dienstgrad Oberbrandmeister zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow simmt der Wahl des Herrn Peter Müller zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Gemeindewehr Dassow zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Peter Müller zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Oberbrandmeister.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

85,- € monatliche Aufwandsentschädigung (jährlich 1.020,- €)

 

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