Beschlussvorlage - 4/892/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Gemeinde Lüdersdorf liegt für das Flurstück 59/6, Flur 1, Gemarkung Wahrsow Dorf ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens vor. Ziel des Antragsstellers ist es, die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für ein Mehrfamilienhaus. Ein Lageplan des Vorhabens sowie diverse weitere Pläne sind dem Antrag beigefügt.

 

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Lüdersdorf ist dieser Bereich als MD-Gebiet ausgewiesen. Somit entspricht das Vorhaben den laut Flächennutzungsplan dargestellten Entwicklungszielen der Gemeinde Lüdersdorf.

 

Die Gemeinde Lüdersdorf trägt die Planungshoheit und hat daher vorab grundsätzlich über die Einleitung des Verfahrens zu entscheiden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Lüdersdorf stimmt dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für das Flurstück 59/6, Flur 1, Gemarkung Wahrsow Dorf und somit einer Entwicklung vom Grundsatz her zu.

 

Die Kosten für das Verfahren hat der Antragsteller zu übernehmen, der Stadt dürfen keine Kosten entstehen.

 

Die Amtsverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Lüdersdorf und dem Antragsteller vor Einleitung des Verfahrens zur Beschlussfassung vorzubereiten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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