Beschlussvorlage - 4/894/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Gemeinde Selmsdorf liegt ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens vor, um die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterungen des Lebensmittelmarktes an der B 104 zu schaffen. Dies betrifft die Flurstücke 79/11 und 447, Flur 3 der Gemarkung Selmsdorf Dorf. Hauptziele der Erweiterung liegt darin, den Markt an die heutigen Anforderungen hinsichtlich des Käufer- und Kundenverhaltens anzupassen. Eine detaillierte Beschreibung der Entwicklungsabsichten sowie diverse Planunterlagen sind in den Anlagen ersichtlich.

 

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Selmsdorf ist der entsprechende Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wäre eine Anpassung des Flächennutzungsplans nochmal zu prüfen und zu beleuchten. Die Belange der Raumordnung sind mit dem Amt für Raumordnung abzustimmen. 

 

Für das Flurstück 79/11, Flur 3 der Gemarkung Selmsdorf Dorf wird durch den Bebauungsplan Nr. 20 „Lebensmittelmarkt Selmsdorf“ bereits Baurecht geschaffen. Die Erweiterungsabsichten sind in den dortigen Festsetzungen nicht darstellbar, sodass eine Änderung/ Ergänzung des Bebauungsplanes von Nöten ist.

 

Die Gemeinde Selmsdorf trägt die Planungshoheit und hat daher vorab grundsätzlich über die Einleitung des Verfahrens zu entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Selmsdorf spricht sich für die Erweiterungsabsichten des Lebensmittelmarktes an der B104 aus. Die Gemeinde Selmsdorf stimmt dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Flurstücke 79/11 und 447, Flur 3 der Gemarkung Selmsdorf Dorf und somit einer Entwicklung vom Grundsatz her zu.

 

Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Erweiterungsabsichten des Lebensmittelmarktes mit dem Amt für Raumordnung abzustimmen.

 

Die Amtsverwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag vor Einleitung des Verfahrens zur Beschlussfassung vorzubereiten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

 

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