Informationsvorlage - 4/908/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Hansestadt Lübeck hat für das Gebiet „Nordwest“ im Stadtteil St. Lorenz Nord vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB eingeleitet. Mit diesem Verfahren werden die Beschaffenheit des Gebiets ermittelt, Erkenntnisse über die Eigentümerstruktur und die fachplanerischen Rahmenbedingungen gewonnen und städtebauliche Missstände nach BauGB geprüft, um zu identifizieren, ob zur Transformation dieses Gebiets ein Sanierungsgebiet nach BauGB festgelegt werden kann.

Zusätzlich soll ein Integriertes Entwicklungskonzept erarbeitet werden. Die Hansestadt Lübeck hat das Ziel mit diesem ein Gesamtkonzept für den Untersuchungsbereich zu entwickeln, der die mögliche städtebauliche Entwicklung in den nächsten 15 bis 20 Jahren aufzeigt.

Die Entwicklung eines neuen Quartiers nordwestlich der Altstadt könnte im Rahmen einer Stadtteilerweiterung St. Lorenz Nord Flächen für urbanes Arbeiten und Wohnen sowie attraktive Freizeit-, Freiflächen- und Naherholungsangebote mit Wasserzugang für den gesamten Stadtteil bieten. Es können grüne Wegeverbindungen für die Öffentlichkeit geschaffen werden, die dem gesamten Stadtteil zu Gute kämen.

Eine komprimiertere Anordnung von Teilen des vorhandenen Gewerbes könnte Flächenpotenziale für neue Ansiedlungen schaffen und dadurch Unternehmen am Standort halten.

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen erfolgt eine umfassende Bestandsaufnahme der fachplanerischen Situation im Untersuchungsgebiet.

Die vollständigen Vorentwurfsunterlagen des o.g. Bauleitplanverfahrens liegen in der Zeit vom 16.03.2022 bis einschließlich 22.04.2022 während der Dienststunden im FB IV- Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amt Schönberger Landes, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg öffentlich zur Einsicht aus.

Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter www.luebeck.de/nordwest

der Hansestadt Lübeck einsehbar.

Die Gemeinde Selmsdorf wurde als Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange beteiligt.

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Anlagen

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