Beschlussvorlage - 1/428/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land hat am 25.11.2021 den einstimmigen Beschluss gefasst, die Eilentscheidung des Amtsvorstehers zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Amt Rehna, der Stadt Gadebusch und dem Amt Schönberger Land zur Förderung des Kulturtourismus und des Rad- und Wandertourismus in der Region zu genehmigen. Die Info-Broschüre zum gemeinsamen Projekt liegt zwischenzeitlich in digitaler und gedruckter Form vor, sie kann u.a. in der Amtsverwaltung Schönberger Land abgefordert werden.

Im Rahmen eines Koordinierungsgesprächs mit den Ämtern Rehna, Gadebusch und Schönberger Land am 3. Mai 2022 wurden weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit erörtert. Unter anderem wurde eine Weiterführung des Projektes zur Förderung des Kulturtourismus und des Rad- und Wandertourismus in der Region geprüft. Hierfür ist es erforderlich die personellen Voraussetzungen zu schaffen. Um den Bereich Kultur mit den Aufgabenfeldern Klostermuseum Rehna, Kloster- und Stadtinformation, Kulturprojekte, Öffentlichkeitsarbeit, Kooperation mit dem Klosterverein und der Gemeinschaft der Klosterstätten Mecklenburg-Vorpommern und Veranstaltungen sowie den Bereich Tourismus mit den Aufgabenfeldern Marketing, Rad- und Wanderwege, Vernetzung, Qualitätssicherung und Entwicklung regionaler Projekte zu bearbeiten, soll der Bereich Kultur und Tourismus im Amt Rehna für 2 Jahre um einen zusätzlichen Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin erweitert und die Etablierung der Region Maurine Radegast Land voranbracht werden.

Eine Personalstelle auf 24 Monate begrenzt und im Umfang von 75 % einer Vollzeitstelle könnte durch den Regionalbeirat des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von max. 60 % der Arbeitgeberbruttokosten gefördert werden. Eine Kofinanzierung in Höhe von max. 20 % ist ggf. durch den Strategiefond des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen einer Förderung für identitätsstiftende Projekte möglich.

Wenn dies gemeinsam mit den Ämtern Rehna und Gadebusch umsetzt werden würde, wäre ein Eigenanteil bei einer 75 %-Stelle und 60 % Förderung von ca. 15.000 € jährlich, also ca. 5.000 € pro Amt erforderlich. Die Stelle ist auf 2 Jahre begrenzt. Um den stetigen Aufgabenfluss sicher zu stellen, ist daher eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 7,0000 € erforderlich. Deckungsmittel sind vorhanden.

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt:

Bei der Haushaltsstelle 28100/54190 Zuweisungen und Zuschüsse an Sonstige werden 7.000 € außerplanmäßig bewilligt. Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 11405/5022 Dienstbezüge für Arbeitnehmer.

 

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Finanz. Auswirkung

Wenn dies gemeinsam mit den Ämtern Rehna und Gadebusch umsetzt werden würde, wäre ein Eigenanteil bei einer 75 %-Stelle und 60 % Förderung von ca. 15.000 € jährlich, also ca. 5.000 € pro Amt erforderlich. Die Stelle ist auf 2 Jahre begrenzt. Um den stetigen Aufgabenfluss sicher zu stellen, ist daher eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 7,0000 € erforderlich. Deckungsmittel sind vorhanden.

 

 

 

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