Beschlussvorlage - 2/273/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Mai ist eine Spende von der Firma „Garten- und Landschaftsbau H.-J. Wilken“ eingegangen für den Mülltransport der Müllsammelaktion in Schönberg i. H. v. 348,08 €

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg vom 02.01.2020 entscheidet über Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung.

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 0,00 € – 1.000,00 € zu treffen.

 

Die aufgeführte Spende fällt in den Entscheidungsbereich des Hauptausschusses.

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg beschließt, die Spende in Höhe von 348,08 € anzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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