Beschlussvorlage - 3/118/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 27.04.2022 Wurde Frau Annika Sachse zur Ortswehrfüherin der Freiwilligen Feuerwehr Neuleben/Boitin Resdorf gewählt.

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des Ortswehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt. Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Frau Annika Sachse hat sich verpflichtet, die fehlende Ausbildung Leiterin einer Feuerwehr innerhalb von zwei Jahren zu besuchen, es ist der Dienstgrad Brandmeisterin zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf stimmt der Wahl der Frau Annika Sachse zur Ortswehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Neuleben/Boitin- Resdorf zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahren) wird Frau Annika Sachse zur Ehrenbeamtin ernannt und erhält den Dienstgrad Brandmeisterin.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Zahlung AWE ab Mai 2022 140,- € mtl. (1680,- € jährlich)

 

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