Beschlussvorlage - 1/416/2022-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Nordwestmecklenburg hat festgestellt, dass die Hauptsatzungsregelung, nach der der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales abschließend über die Bewilligung von Fördermitteln entscheidet, unzulässig ist. Es handelt sich dabei um eine Verfügung von Gemeindevermögen, die ein empfehlender Ausschuss nicht abschließend treffen kann. Dies kann letztlich nur der Hauptausschuss bzw. die Stadtvertretung oder aber der Bürgermeister, sofern die Summe unter die Wertgrenze fällt.

Aus diesem Grund kann der Beschluss vom 31.03.2022 des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales über die Vergabe von finanziellen Mitteln zur Förderung sozialer und kultureller Projekte verwaltungsseitig nicht umgesetzt werden. Bis zu einer abschließenden Hauptsatzungsregelung hat die Stadtvertretung  zu entscheiden.

 

Die Richtlinie der Stadt Schönberg zur Förderung sozialer und kultureller Projekte ist mit Datum vom 01.01.2022 in Kraft getreten. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt die Stadt Schönberg nach Maßgabe der Richtlinie Förderungen für die Vorbereitung und Durchführung sozialer und kultureller Projekte.

Entsprechende Haushaltsmittel wurden mit Beschluss zum Doppelhaushalt 2021/2022 der Stadt Schönberg in der Sitzung vom 17.12.2020 in dem Produkt 28100 (Förderung von Einrichtungen, Kulturpflege) Produktsachkonto 54159 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an den privaten Bereich) in Höhe von 10.000,00 € zur Vergabe von Förderung eingestellt.

Anträge auf Förderung sozialer und kultureller Projekte sind, laut Richtlinie, bis zum 31.01. des laufenden Jahres beim Amt Schönberger Land einzureichen.

Es sind 17 Anträge von 10 verschiedenen Antragsstellern eingegangen. Insgesamt werden Förderungen in Höhe von 12.781,50 € beantragt.

 

Aus dem Hauptausschuss vom 26.04.2022 geht für den Verein „Schützenzunft zu Schönberg von 1821 e.V.“ zu der Maßnahme „Schützenfest und Volkskönigsschuss“ die Beschlussempfehlung hervor, eine Förderung lediglich in der beantragten Summe in Höhe von 400,00 € zu gewähren.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadt Schönberg beschließt die Vergabe von Förderung sozialer und kultureller Projekte gemäß der Anlage „Auflistung Anträge“.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

12.781,50 €

12.781,50 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

12.781,50 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

28100-54159

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...