Beschlussvorlage - 4/968/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für den Bebauungsplan Nr. 14.1 – 2. Teil Wohngebiet „Wohnpark am Bünsdorfer Weg“ ist eine äußere Erschließung erforderlich.

Dazu wird mit der Erschließung des Wohngebietes der Ausbau der Straße, Neubau des Gehweges und Bau der Regenentwässerung der Straße im Bereich des 2. Teil Wohngebiet bis zur Einmündung Straße Arndtsberg durch den bereits vertraglich gebundenen Vorhabenträger realisiert.

Der Stadt Schönberg wird empfohlen mit der Erschließungsmaßnahme des oberen Bereiches die desolate und nicht ausreichende Entwässerung der Straße des Bereiches von Einmündung Straße Arndtsberg bis zur Fritz - Reuter – Straße gemeinsam neu zu bauen. Ebenfalls sollte der bestehende Gehweg von 1,60m Breite auf eine neue genehmigungsfähige Breite von 2,30m einheitlich ausgebaut werden.

Die erforderlichen Straßenflächen stehen noch nicht gesamt im Eigentum der Stadt Schönberg. Es ist aber schon in früherer Zeit eine Vermessung veranlasst worden und es wurden neue Grundstücke gebildet. In Vorbereitung der Entscheidungsfindung durch die Stadt wurde jetzt zur Prüfung eine Vermessung veranlasst. Daraus resultierend ist mit Inanspruchnahme der neuen Flurstücke ein Straßenausbau mit einem 2,30m breiten Gehweg und einer 5,25m breiten Straße möglich.

In der Anlage I ist die auszubauende Erschließungsstraße mit Unterteilung Vorhabenträger und Stadt gekennzeichnet.

Mit der Anlage II wird der erforderliche Grunderwerb gekennzeichnet.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Schönberg fasst den Grundsatzbeschluss mit der neuen äußeren Erschließung zum B -Plan Nr. 14.1 2. Teilabschnitt Wohngebiet "Wohnpark am Bünsdorfer Weg" die verbleibenden Anlagen, Straße, Gehweg, Regenentwässerung gemeinsam mit dem Erschließungsvertragspartner einheitlich abschließend auszubauen. Der noch nicht realisierte rückständige Grunderwerb im Bereich der Bünsdorfer Straße ist ebenfalls mit der Maßnahme vorzunehmen. Für den Bau und den Grunderwerb werden in dem Haushalt 2023/2024 die benötigten anteiligen Haushaltsmittel von der Stadt Schönberg bereitgestellt.
Das Amt wird beauftrag mit dem Erschließungsträger die entsprechenden Planungen zu erstellen, eine Vereinbarung zur Kostenteilung vorzubereiten und alles zur Beschlussfassung der Stadtvertretung vorzulegen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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