Informationsvorlage - VO/3/0099/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Amtsverwaltung informiert, dass in der Schillerstraße und der hintere Teil der Grevesmühlener Straße eine Umnummerierung aus ordnungsrechtlicher Sicht notwendig ist. Die jetzige Nummerierung ist nicht eindeutig und somit verwirrend. Umnummeriert werden die Schillstr. 2a-2g sowie die Schillerstraße 4, 4a, 6 und 10. Dieses hat zur Folge, dass die Grevesmühlener Str. 30-48 (nur die geraden) auch von dieser Umnummerierung betroffen sind. Die Hausnummern der Schillerstraße sollen in die Nummerierung der Grevesmühlener Straße integriert werden, da Sie optisch zur Grevesmühlener Straße gehören.

Es muss gewährleistet sein, dass im Rettungsfall, die betreffenden Personen sofort gefunden werden und somit lebensrettende Zeit nicht sinnlos verloren geht. Eine für alle klar und erkennbare Gliederung der Hausnummern ist bei der derzeitigen Nummerierung nicht gegeben. Nach § 13, 16 SOG M-V ist die Ordnungsbehörde befugt, diese Ordnung wieder herzustellen.

 

Eine Anhörung nach § 28 VwVfG M-V der Anwohner wird gesondert durchgeführt.

 

 

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Anlagen

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