Beschlussvorlage - VO/3/0116/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

1.Nach Angaben der Freiwilligen Feuerwehr Harkensee wurde durch die Semrau Bau GmbH

   & Co.KG, Broocker Weg 13 in 23942 Kalkhorst, ein Pkw-Tandemanhänger, im Wert von

   300 Euro gespendet.

 

2. Durch die Firma Meinhardt & Straub GbR, Friedensstraße 1 b, 23942 Harkensee, wurden

    an diesem Anhänger Instandsetzungsarbeiten im Wert von 996,45 Euro (als Spende, siehe

    anliegende Rechnung) durchgeführt.

 

3. Eine weitere Spende (Miete IceKing-Maschine und Popcorn) erhielt die Jugendfeuerwehr

    Harkensee für das Jugendfeuerwehrcamp am 12. und 13. September 2015, von der

    Firma PCO Group, Holmer Berg 15-17 in 23942 Dassow (siehe anliegende Rechnung-

    Spendenschreiben) in Höhe von 232,01 Euro.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

Laut § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dassow entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100 € bis 1.000 € zu treffen. Die Entscheidung für darunterliegende Beträge wird auf den Bürgermeister delegiert.

 

Da in naher Zukunft keine Sitzung des Hauptausschusses geplant ist, hat die Stadtvertretung über die Annahme der Spenden zu entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt, die im Sachverhalt unter Punkt 1 – 3 aufgeführten Sachspenden anzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einmalig ca. 150,00 € für TÜV-Gutachten und Zulassung des Hängers, sowie jährlich ca. 15,00 € Versicherung. In der HH-Stelle 17.12600.5235 (Fahrzeugunterhaltung) stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. 

 

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Anlagen

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