Informationsvorlage - VO/6/0026/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Kommunalprüfungsgesetzt  (KPG M-V)  sieht vor, dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss über die Prüfungstätigkeit des Ausschuss einmal jährlich in der Gemeindevertretung berichtet. Dabei ist einzugehen auf die Durchführung und den wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung.

 

Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Schönberger Land über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Gemeinde Grieben liegt der Beschlussvorlage zur Eröffnungsbilanz bei.

 

Erläuterungen zur Durchführung der Prüfung und der im Prüfungsbericht dargelegten Feststellungen werden während der Sitzung  der Gemeindevertretung durch den Ausschussvorsitzenden gegeben.

 

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