Beschlussvorlage - VO/1/0253/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine  entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

Nach § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf entscheidet grundsätzlich die Gemeindevertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung von Beträgen von 100 € bis 1.000 € zu treffen.

 

Spender ist des Blumenhaus Blütenzauber, Hauptstraße 118, 23923 Herrnburg. Die Inhaberin spendete Blumen im Wert von 100,00 € zum Kaffee der Rentner.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Selmsdorf beschließt, die im Sachverhalt aufgeführte Spende des Blumenhauses Blütenzauber anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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