Beschlussvorlage - VO/2/0099/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2016 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums, aus dem die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2016 auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen sind. Hierin werden sowohl Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden als auch zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen. Ferner wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2016 entsprechend der Mittelanmeldungen der Fachämter aufgestellt.

 

Die Nichtanpassung der Realsteuerhebesätze löst einen Einnahmeverzicht von ca 2.500jährlich aus. Es wird somit, wie auch im vergangenen Jahr, eine Erhöhung der Realsteuern auf folgende Hebesätze empfohlen:

 

Grundsteuer Aauf 300 %+1.180 €

Grundsteuer Bauf 380 %+ 1.060 €

Gewerbesteuerauf 340 %+260 €

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2016 nebst Anlagen gemäß GemHVO

 

A ) mit einer Erhöhung der Realsteuern auf folgende Hebesätze:

Grundsteuer A auf …….%

Grundsteuer B auf …….%

Gewerbesteuer auf ……%

 

B ) in vorliegender Fassung    o h n e   Erhöhung der Realsteuerhebesätze.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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