Beschlussvorlage - VO/3/0213/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Sachverhalt ist in dem anliegenden Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport MV erläutert.

 

Etwaige Entscheidungen gegen eine unverwechselbare Bezeichnung der Straßen im Gemeindegebiet könnten unter Umständen – etwa bei missverständlichen Ortsangaben in Notfällen – zu einer Gefährdung von Leib, Leben und Eigentum sowie gegebenenfalls auch zu Amtshaftungsansprüchen gegen die Gemeinde führen.

 

Die Gemeinden haben unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die für die Umbenennung sprechenden Gründe gegen das Interesse der Anwohner abzuwägen.

 

Es ist daher erforderlich, die mehrmals im Gemeindegebiet vorhandenen Straßennamen umzubenennen, konkret betrifft es die „Dorfstraßen“ in den jeweiligen Ortsteilen und die „Dassower Straße“ im Ortsteil Malzow. Die neuen Ortsteile Lockwisch, Hof Lockwisch und Petersberg sind davon nicht betroffen.

 

Zur Rechtsstellung der Betroffenen:

Den von der Straßenumbenennung Betroffenen stehen die gegen Verwaltungsakte eröffneten Rechtsbehelfe offen, d.h. zunächst der Widerspruch und anschließend die Anfechtungsklage.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Straßenumbenennungen:

 

a)      Die Dorfstraße im Ortsteil Groß Bünsdorf

 

Gemarkung: Groß Bünsdorf

Flur: 1

Flurstück: 00049/005

 

wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt.

 

 

b)      Die Dorfstraße im Ortsteil Klein Bünsdorf

 

Gemarkung: Klein Bünsdorf

Flur: 1

Flurstücke: 00008/006, 00008/007, 00027/003, 00027/004 und 00028/007

 

wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt.

 

 

c)      Die Dorfstraße im Ortsteil Kleinfeld

 

Gemarkung: Kleinfeld

Flur: 1

Flurstücke: 00084/000, 00102/000, 00109/002

 

wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt.

 

 

d)      Die Dorfstraße im Ortsteil Malzow

 

Gemarkung: Malzow

Flur: 2

Flurstücke: 00038/001, 00053/005 und 00055/006

 

wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt

 

 

e)      Die Dorfstraße im Ortsteil Retelsdorf

 

Gemarkung: Retelsdorf

Flur: 1

Flurstücke: 00005/000, 00009/002, 00011/008 und 00015/000

 

wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt


 

f)        Die Dorfstraße im Ortsteil Rupensdorf

 

Gemarkung: Rupensdorf

Flur: 1

Flurstücke: 00045/000, 00047/000 und 00072/008

 

wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt.

 

 

g)      Die Dorfstraße im Ortsteil Sabow

 

Gemarkung: Sabow

Flur: 1

Flurstücke: 00051/002 und 00054/000

 

wird in den Straßennamen „_______________ umbenannt.

 

 

h)      Die Dassower Straße im Ortsteil Malzow

 

Gemarkung: Malzow

Flur: 1

Flurstück: 00019/000

 

wird in den Straßennamen „_______________“ umbenannt

 

 

  1. Die Umbenennungen treten zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft.

 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Umbenennungen in Gestalt einer Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt zu geben.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Groß Bünsdorf: 1 Schild tauschen (ca. 100,-€)

Klein Bünsdorf: 1 Schild tauschen (ca. 100,-€)

Kleinfeld: 1 Schild tauschen und 1 Schild neu (ca. 200,-€)

Malzow: 3 Schilder tauschen (ca. 300,-€)

Retelsdorf: 2 Schilder tauschen (ca. 200,-€)

Rupensdorf: 3 Schilder tauschen (ca. 300,-€)

Sabow: 1 Schild tauschen (ca. 100,-€)

Die Auswirkungen werden aus dem laufenden HH-Ansatz finanziert.

 

 

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Anlagen

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