Beschlussvorlage - VO/2/0420/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Gestaltung der 725 - Jahr-Feier ist im September 2017 eine Spende der Firma IAG eingegangen.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden, je nach Höhe der Spenden, die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

Laut § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf, entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden ab einer Höhe von 1.000,00€. Da die aufgeführten Spenden diesen Betrag nicht überschreiten, hat der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme dieser Spenden zu treffen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, die in der Anlage aufgeführte Spende anzunehmen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...