Beschlussvorlage - VO/2/0422/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde Selmsdorf für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Selmsdorf zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk zusammengefasst. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.01.2019 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

Die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 680.779,70 € resultieren im laufenden Bereich aus nicht konkret geplanten Abschreibungen (78.564,36 €), nicht geplanter Steueraufwendungen für die Photovoltaikanlage (32.928,66 €) und der gem. Bewertungsrichtlinie durchgeführten Wertminderung im Bereich Straßenbeleuchtung(142.800,90 €). Im investiven Bereich gründen die Überschreitungen vorrangig in dem Ankauf von Gewerbegrundstücken (100.863,69 €). Der negative Ergebnisvortrag trägt einen Anteil von 197.469,16 €.

Dem gegenüber stehen freie Mittel im laufenden Bereich in Höhe von 825.754,30 € sowie investive Mittel in Höhe von 555.510,89 zur Verfügung.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Selmsdorf zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 03.01.2019.

Für die in der Anlage genannten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 680.779,70 € wird die Notwendigkeit anerkannt; diese sind gedeckt durch Minderaufwendungen/ -auszahlungen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2016.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: -

 

 

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Anlagen

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