Beschlussvorlage - VO/2/0426/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Menzendorf zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 152.533,02 €. Davon entfallen 10.848,71 € auf die planmäßige Abschreibung und 138.184,68 € resultieren aus dem negativen Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr. Dem gegenüber stehen verfügbare Mittel i. H. v. 92.818,68 € Übersichten der noch verfügbaren Mittel sowie Haushaltsüberschreitungen sind als Anlage beigefügt. Es wird durch Beschluss der Gemeindevertretung die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen anerkannt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.02.2019 die Entlastung der Bürgermeisterin empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Menzendorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Menzendorf zum 31. Dezember 2017 i. d. F. vom 14.01.2019.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 58.718,60 € ist als negativer Ergebnisvortrag in das Jahr 2018 zu übertragen. Dieser saldiert sich auf nunmehr 600.416,34 €.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 152.533,02 € wird die Notwendigkeit anerkannt.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2017.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: -

 

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Anlagen

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