Beschlussvorlage - VO/3/0299/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit dem 01.01.2019 verfügt die Stadt Schönberg über zwei Ortsfeuerwehren. Gemäß § 4 der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V (FwEntschVO M-V) vom 28.11.2013 bestimmt die Gemeindevertretung in ihrer Funktion als oberste Dienstbehörde die Höhe der Entschädigungen der ehrenamtlichen Funktionsträger durch Beschluss und setzt diese in monatlichen Pauschalbeträgen fest

Dabei dürfen die Aufwandsentschädigungen der Ortswehrführer gemäß § 2 Abs. 1 FwEntschVO M-V die monatlichen Höchstbeträge von 140,- € nicht überschreiten. Zudem erhalten die Stellvertreter der Ortswehrführer eine Aufwandsentschädigung, die höchstens die Hälfte der tatsächlich an die Ortswehrführer gezahlten Aufwandsentschädigungen betragen darf.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtvertretung Schönberg setzt die Höhe der Aufwandsentschädigungen für die Ortswehrführer auf 140,- € monatlich fest.

 

2. Die Stadtvertretung Schönberg setzt die Höhe der Aufwandsentschädigungen für die Stellvertreter der Ortswehrführer auf 70,- € monatlich fest.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ortswehrführer Schönberg/Lockwisch je 140,- € monatlich, jährlich je 1.680,- €

Stellv Ortwehrführer Schönberg/Lockwisch je 70,- € monatlich, jährlich je 840,- €

 

 

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