Beschlussvorlage - VO/4/0731/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Schule in Schönberg Dassower Straße 4 ist aufgrund von bestehenden Mängeln im Brandschutz zu sanieren.

In Folge einer Brandverhütungsschau durch den Landkreis Nordwestmecklenburg wurden diverse Mängel im Gebäude festgestellt.

Der bemängelte anlagentechnische Brandschutz wie die Blitzschutzanlage und Hausalarmanlage wurden umgehend durch Fachfirmen geprüft, teilweise instand gesetzt und dokumentiert.

Die Erstellung einer Brandschutzplanung mit einem integrierten Brandschutzkonzept wurde durch das Amt an ein Ingenieurbüro vergeben. Nach Bestandsaufnahme des Gebäudes und Überprüfung der statischen Verhältnisse wurde sich seitens des Ingenieurbüros zur Planung von neuen Treppenhäusern als Fluchtwege entschieden. Im Verlauf der Planung musste diese Variante nach Prüfung der Konstruktion im Altbau verworfen werden. Als abgeänderte Variante ist eine Genehmigungsplanung mit einer Absicherung des ersten und zweiten Fluchtweges durch automatische Brandschutzvorhänge erstellt und beim Bauordnungsamt eingereicht. Parallel zum Bauantrag wurde ein Förderantrag auf Bewilligung einer Sonderbedarfszuweisung beim Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern gestellt. Der vorzeitige Baubeginn ist beantragt.

Aktuell ist davon auszugehen, dass die Baugenehmigung der Maßnahme kurzfristig erteilt wird.

Die Brandschutztechnische Sanierung der Schule ist eine Pflichtaufgabe der Stadt Schönberg und muss nach erteilter Baugenehmigung umgehend durchgeführt werden. Der Landkreis Nordwestmecklenburg fordert mit sehr hoher Dringlichkeit die Mängelbeseitigung an der Schule. Als Zeitfenster für die Durchführung des ersten Bauabschnittes, von zwei, sind die Sommerferien in 2019 vorgesehen.

Das Projekt wird von dem verantwortlichen Architekten in der Sitzung vorgestellt. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Schönberg fasst den Beschluss, die Brandschutztechnische Gebäudesanierung der Regionalen Schule mit Grundschule Schönberg, auf der Grundlage der vorgelegten Planung, vorbehaltlich der noch ausstehenden Baugenehmigung durchzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Gesamtmaßnahme müssen finanzielle Mittel von insgesamt 1.157.000 € in die HH 2019/ 2020 (Verpflichtungsermächtigung)eingestellt werden

 

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Anlagen

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