Beschlussvorlage - VO/2/0432/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde Selmsdorf für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Selmsdorf zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk zusammengefasst. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.04.2019 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

Die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 599.310,53 € resultieren im laufenden Bereich aus nicht konkret geplanten Abschreibungen (57.956,34 €), einer geringer eingeplanten Gewerbesteuerumlage (90.997,21 €) und höheren Finanzaufwendungen aus der Vollverzinsung der Gewerbesteuer (140.913,50 €) Im investiven Bereich gründen die Überschreitungen vorrangig in dem Ankauf von Gewerbegrundstücken (223.239,25 €). Der negative Ergebnisvortrag trägt einen Anteil von 736.939,10 €.

Dem gegenüber stehen freie Mittel im laufenden Bereich in Höhe von 698.927,27 € sowie investive Mittel in Höhe von 514.305,90 zur Verfügung.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Selmsdorf zum 31. Dezember 2017 i. d. F. vom 26.03.2019.

Für die in der Anlage genannten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 599.310,53 € wird die Notwendigkeit anerkannt; diese sind gedeckt durch Minderaufwendungen/ -auszahlungen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2017.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: -

 

 

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Anlagen

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