Beschlussvorlage - VO/3/0301/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Lockwisch am 26.01.2019 wurde Herr Michael Vohs zum Ortswehrführer gewählt.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des Ortswehrführers der Zustimmung der Stadtvertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V (FwLaufbDgrAusbVO M-V) sind erfüllt.

 

Nach § 4 der FwLaubDgrAusbVO M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Micheal Vohs hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr abgeschlossen, es ist der Dienstgrad Brandmeister zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg stimmt der Wahl des Herrn Michael Vohs zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lockwisch zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Michael Vohs zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Brandmeister.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschluss über die Höhe der Aufwandsentschädigung der Ortswehrführer ausstehend

 

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