Beschlussvorlage - VO/3/0302/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg am 08.02.2019 wurde Herr Karsten Slotta zum stellvertretenden Ortswehrführer gewählt.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Zustimmung der Stadtvertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V (FwLaufbDgrAusbVO M-V) sind erfüllt.

 

Nach § 4 der FwLaufbDgrAusbVO M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Karsten Slotta hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer und Zugführer abgeschlossen, die fehlende Ausbildung Leiter einer Feuerwehr ist innerhalb von zwei Jahren nachzuholen, es ist der Dienstgrad Brandmeister zu verleihen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg stimmt der Wahl des Herrn Karsten Slotta zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Karsten Slotta zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Brandmeister.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschluss über die Höhe der Aufwandsentschädigung der stellv. Ortswehrführer ausstehend

 

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