Beschlussvorlage - VO/3/0303/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg am 08.02.2019 wurde Herr Jörn Stange zum Ortswehrführer gewählt.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des Ortswehrführers der Zustimmung der Stadtvertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V (FwLaufbDgrAusbVO M-V) sind erfüllt.

 

Nach § 4 der FwLaufbDgrAusbVO M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Jörn Stange hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr abgeschlossen, es ist der Dienstgrad Oberbrandmeister zu verleihen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg stimmt der Wahl des Herrn Jörn Stange zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Jörn Stange zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Oberbrandmeister.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschluss über die Höhe der Aufwandsentschädigung der Ortswehrführer ausstehend

 

 

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