Beschlussvorlage - VO/4/0757/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend der Beschlussfassung der Stadt Schönberg zur Priorität von Straßenausbaumaßnahmen vom 19.03.2009  wurde nach Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Planung die Maßnahme vorbereitet  und ein Antrag auf Förderung für den Ausbau der Dorfstraße in Kleinfeld gestellt.

Gleichzeitig hat die Stadt gemeinsam mit dem zuständigen Wasser- und Bodenverband  Stepenitz – Marine und dem Zweckverband Grevesmühlen die desolate Problematik der Ableitung des Niederschlagswassers in der Ortslage aufgegriffen. Für den Ausbau des Gewässers II. Ordnung

konnte  eine Förderung zum Ausbau als Hochwasserschutzmaßnahme 2015 erlangt werden. Der Gewässerausbau ist durchgeführt worden, die Straße provisorisch geschlossen. Der Straßenbau wurde verschoben auf die Förderzusage.

Im Rahmen einer Bauausschussitzung am 11.02.2014 und den Einwohnern des OT Kleinfeld,  wurde der Straßenausbau und der Gewässerausbau öffentlich vorgestellt.

In Ausschöpfung des vorhandenen Straßengrundstückes  soll in die Hauptzuwegung ein überfahrbarer Gehweg, Betonpflaster, in einer Breite von 1,50m, eine 4,50m breite Straße mit einer Pflasterdecke und die „Nebenstraßen „ Planstraße B mit 4,00m  und C 3,50m gebaut werden. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist auch vorgesehen.

 

Die Genehmigung zur Anbindung an die Landesstraße, die Fachgenehmigung des Landkreises liegt vor und der Prüfvermerk nach Nr. 6.3 ZBau vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ist eingeholt worden.

Die derzeitigen Gesamtbaukosten betragen 1.195.267,07 EUR. Eine Förderung von 65 % der förderfähigen Kosten  wurde für 2019 in Aussicht gestellt. Der Förderbescheid wird im März erwartet.

Die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2019 beantrag worden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Durchführung des  Ausbaus  der

Dorfstraße in der Ortslage Kleinfeld auf der Grundlage der vorgelegten Planung sobald der Förderbescheid vorliegt.

Die Haushaltsmittel werden im Haushalt 2019 bereitgestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

HHST 54101.0960. 4 – Übertragung der Mittel aus 2018 und Einstellung von 150.000,00 EUR 2019

HHST 54101.2314200.4 – sind 700.000,00 EUR 2019 als Einnahme angemeldet

 

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Anlagen

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