Beschlussvorlage - VO/2/0447/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2019 sowie im Haushaltsfolgejahr kann trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einnahmepotentiale ein Haushaltsausgleich erneut nicht erreicht werden. Gemäß § 43 Absatz 8 KV M-V ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Haushaltssicherungskonzept von der Stadtvertretung zu beschließen.

 

Es wird, wie auch in den vergangenen Jahren, eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze an den Landesdurchschnitt empfohlen. Die Erläuterungen hierzu sind im Haushaltssicherungskonzept enthalten. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt / Die Stadtvertretung beschließt die Fortführung zum Haushaltssicherungskonzept in vorliegender Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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