Beschlussvorlage - VO/4/0767/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat die Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für das Kapitel 6.5 Energie beschlossen. Inhalt ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen zur räumlichen Steuerung der Erzeugung, der Umwandlung, des Transports und der Speicherung von Energie. Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang die Aktualisierung der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Planungsverbandes, hier Westmecklenburg.

 

Eine Beteiligung zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie in der ersten Stufe fand in der Zeit vom 29.02.2016 bis zum 30.05.2016 statt.

Eingegangene Stellungnahmen wurden gewertet und in die Abwägung eingestellt. In der 1. Beteiligungsstufe waren in und um das Gemeindegebiet Menzendorf keine zusätzlichen Windeignungsräume ausgewiesen. Daher war die Gemeinde Menzendorf in ihren Belangen nicht betroffen und hat seinerzeit keine Stellungnahme abgegeben.

Die 59. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat am 05.11.2018 die Abwägungsdokumentation der ersten Stufe freigegeben und gleichzeitig den überarbeiteten Entwurf des Kapitels 6.5 Energie mit dazugehörigen Entwurf des Umweltberichtes beschlossen und zur zweiten Beteiligungsstufe freigegeben.

 

Der Entwurf der Teilfortschreibung des RREP einschließlich dazugehörigen Entwurfs des Umweltberichts wird hierzu in der Zeit vom 05.02.2019 – 10.04.2019 öffentlich ausgelegt.

 

Die Unterlagen sind während der Auslegungsfrist einsehbar:

-          im Internet unter http://www.raumordnung-mv.de sowie unter http://www.westmecklenburg-schwerin.de/

-          im Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg in Schwerin, in den Verwaltungen der Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim (Wismar, Grevesmühlen und Parchim, Ludwigslust), im Stadthaus der kreisfreien und Landeshauptstadt Schwerin, in den Verwaltungen der Ämter und amtsfreien Städte und Gemeinden im Geltungsbereich des Planungsverbandes.

Die Auslegungszeiten entsprechen den ortsüblichen Öffnungszeiten der jeweiligen Behörde.

 

Somit liegt ein vollständiges Exemplar des Entwurfes auch im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4 in 23923 Schönberg, OG an der Aushangtafel zur öffentlichen Einsicht aus. Ein weiteres Entwurfsexemplar wurde jedem Bürgermeister zur Verfügung gestellt.

 

Die Gemeinde Menzendorf ist hiermit zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Im 2. Entwurf des RREP sind neue Windeignungsräume um Menzendorf ausgewiesen, sodass nun von einer Betroffenheit auszugehen ist.

 

Stellungnahmen können bis zum 10.04.2019 elektronisch abgegeben werden, per E-Mail an beteiligung2@afrlwm.mv-regierung.de oder im Rahmen der Onlinebeteiligung unter www.raumordnung-mv.de und www.westmecklenburg-schwerin.de. 

 

Zudem können Stellungnahmen bei der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Wismarsche Straße 159, 19053 Schwerin während der ortsüblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift oder schriftlich abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Für die Diskussion und Erarbeitung von Argumenten für die Stellungnahme sind aufgrund der Menge Kartenauszüge aus dem Programm und der Textteil in der Anlage beigefügt. Zum Vergleich ist aus der 1. Beteiligung der Kartenausschnitt mit dem Bereich Grieben beigefügt.  

Die umfassenden Unterlagen, bestehend aus dem Entwurf des RREP- Kapitel 6.5 (Textteil und Karten) und dem dazugehörigen Entwurf des Umweltberichts einschließlich der Fachbeiträge zum Rotmilan und zum Denkmalschutz können in den zuvor benannten Stellen eingesehen werden.

 

Bei Abgabe einer Stellungnahme wird gebeten, Änderungs- und Ergänzungshinweise den jeweiligen Programmsätzen zuzuordnen und möglichst eindeutige Formulierungsvorschläge für Veränderungen und Ergänzungen bzw. für kartografische Korrekturen zu unterbreiten. 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des RREP Westmecklenburg-Teilfortschreibung Kapitel 6.5 Energie, 2. Beteiligungsstufe gemäß Anlage.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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